Der Weg zum Studienplatz

Der Weg zum Studienplatz ist gar nicht so kompliziert: Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zum Voranmeldeverfahren und zur Immatrikulation.

Studienplatz

Ein Studienbeginn der Volkswirtschaftslehre an der LMU München ist nur im Wintersemester möglich. Um einen Studienplatz zu bekommen, müssen Sie sich fristgerecht voranmelden und anschließend immatrikulieren (einschreiben).

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bei Fragen können Sie sich an bachelor@econ.lmu.de wenden.

Die Voranmeldung für das 1. Fachsemester im Wintersemester 2024/2025 ist vom 01.06.2024 bis zum 15.07.2024 möglich.

Voranmeldeverfahren für das Wintersemester 2024/25

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1. Voranmeldeverfahren

Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in das 1. Fachsemesters des Hauptfaches. Die Fristen und das Online-Tool werden hier rechtzeitig veröffentlich. Für das Nebenfach und bei Einstufung in ein höheres Fachsemester ist keine Voranmeldung nötig. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu.

2. Immatrikulation

Anschließend erfolgt die Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang bei der Studentenkanzlei. Hierbei müssen Sie ggf. den Nachweis über die erfolgreiche Voranmeldung erbringen. Die Fristen und Voraussetzungen werden von der Studentenkanzlei bekannt gegeben.

  • Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (1. Fachsemester) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
  • Eine Auswahl der Studieninteressierten über Abiturnote o.ä. findet nicht statt.
  • Zusätzlich wird zur Studienorientierung der online angebotene Selbsttest empfohlen. Dieser soll Ihnen helfen, Ihre Eignung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre besser einschätzen zu können.
  • Der Selbsttest stellt keine Zulassungsbeschränkung oder Auswahl für das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre dar und ist auch nicht Teil des Voranmeldeverfahrens.
  • Jede Person, die über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und alle sonstigen formalen Studienvoraussetzungen (z.B. Krankenversicherung) verfügt, kann sich nach erfolgter Voranmeldung zum Wintersemester 2024/2025 in das 1. Fachsemestern des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre an der LMU München einschreiben - ganz unabhängig davon, wie der zur Selbsteinschätzung gedachte Test ausfällt.
  • Mit der erfolgten Voranmeldung geht keine Verpflichtung einher, sich dann auch zu immatrikulieren. Es gilt die Regel: Nur, wenn man sich zum nächsten Wintersemester in das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre immatrikulieren möchte, muss man sich fristgemäß vorangemeldet haben.
  • Die Voranmeldeverpflichtung ist auch für bereits immatrikulierte LMU-Studierende erforderlich, die den Studiengang wechseln oder sich im Rahmen eines Doppelstudiums in das 1. Fachsemester des Bachelorstudienganges Volkswirtschaftslehre immatrikulieren möchten.

  • Allgemeine Hinweise zur Einschreibung finden Sie bei der Studentenkanzlei.
  • Für Bildungsinländer:innen gelten dann die von der Studentenkanzlei der LMU gesetzten Einschreibefristen.
  • Internationale Bewerber:innen (EU/EWR-Angehörige und Nicht-EU/EWR-Angehörige) müssen sich in der Regel bis zum 15. Juli zusätzlich auch beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben, in einigen Fällen aber auch bei der Studentenkanzlei oder bei der zentralen Stiftung für Hochschulzulassung. Bitte informieren Sie sich dazu beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

FAQs

Im Rahmen der Voranmeldung muss die allgemeine Hochschulreife noch nicht nachgewiesen werden. Dies ist erst später gegenüber der Studentenkanzlei der LMU im Zuge der Immatrikulation erforderlich.

Unmittelbar nach erfolgter Voranmeldung bekommen Sie eine Email mit der Voranmeldebestätigung. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Email mit der Voranmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Bachelor Office.

Nein! Ihre aktuelle Adresse müssen Sie dann lediglich künftig (nach einer Einschreibung) der Studentenkanzlei der LMU mitteilen.

Ihre alte Voranmeldung gilt nicht mehr. Sie müssen sich nochmals voranmelden. Die Voranmeldung ist immer nur für das Semester gültig, in dem die Einschreibung erfolgen soll.

Ja, können Sie. Wenn Sie Ihren Benutzeraccount nicht löschen, bleibt dieser im Normalfall gespeichert. Sollten Sie Ihr damals vergebenes Passwort vergessen haben, können Sie auf der Login-Startseite auch "Passwort vergessen?" anklicken und ein neues Passwort setzen.

Unmittelbar nach erfolgter Voranmeldung bekommen Sie eine Email mit der Voranmeldebestätigung. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Email mit der Voranmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Bachelor Office.