Der Weg zum Studienplatz
Der Weg zum Studienplatz ist gar nicht so kompliziert: Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zum Voranmeldeverfahren und zur Immatrikulation.
Der Weg zum Studienplatz ist gar nicht so kompliziert: Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zum Voranmeldeverfahren und zur Immatrikulation.
Ein Studienbeginn des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre an der LMU München ist nur im Wintersemester möglich. Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie sich fristgerecht voranmelden und anschließend immatrikulieren.
Die erfolgte Voranmeldung ist bei der Immatrikulation durch Einsenden einer schriftlichen Bescheinigung nachzuweisen. Das Voranmeldeverfahren ersetzt nicht die Immatrikulation. Bei Bei Fragen zur Zulassung und Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei.
Internationale Studierende müssen sich ggf. zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten der LMU bewerben.
Die Voranmeldung für das 1. Fachsemester im Wintersemester 2025/2026 ist vom 01.06.2025 bis zum 15.07.2025 möglich.
Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in das 1. Fachsemesters des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre. Mit der erfolgten Voranmeldung geht keine Verpflichtung zur Immatrikulation einher.
Für das Nebenfach Volkwirtschaftslehre (30/60 ECTS) und bei Einstufung in ein höheres Fachsemester ist keine Voranmeldung nötig. Zur Leistungsanrechnung und Einstufung in ein höheres Fachsemester beachten Sie bitte die Hinweise des Informations- und Servicecenters Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen.
Unmittelbar nach erfolgter Voranmeldung bekommen Sie eine Email mit der Voranmeldebestätigung. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Email mit der Voranmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Bachelor Office.
Im Rahmen der Voranmeldung muss die allgemeine Hochschulreife nicht nachgewiesen werden. Dies ist erst später gegenüber der Studentenkanzlei der LMU im Zuge der Immatrikulation erforderlich.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Ja, sie müssen sich erneut voranmelden. Ihre Voranmeldung aus dem letzten Studienjahr ist nicht mehr gültig.