Der Weg zum Studienplatz
Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre.
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Ist VWL das richtige Studienfach für mich?
Unser Online‑Studienorientierungstest hilft bei der Einschätzung der eigenen Eignung. Er ist nicht zulassungsrelevant und kein Bestandteil des Voranmeldeverfahrens.
Der Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre an der LMU München kann im 1. Fachsemester ausschließlich zum Wintersemester begonnen werden.
Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in das 1. Fachsemesters des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre. Die Voranmeldung für das 1. Fachsemester im Wintersemester 2026/2027 ist vom 01.06.2026 bis zum 15.07.2026 möglich.
Die erfolgte Voranmeldung ist bei der Immatrikulation durch Einsenden der schriftlichen Voranmeldebescheinigung nachzuweisen. Das Voranmeldeverfahren ersetzt nicht die Immatrikulation. Bei Fragen zur Zulassung und Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zwingend auch über das International Office der LMU bewerben. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des International Office der LMU.
Informationen und Beratung zur Bewerbung von internationalen Studieninteressierten erhalten Sie ausschließlich über das International Office.
Unmittelbar nach der Voranmeldung erhalten Sie eine E‑Mail mit einem Link zu Ihrer Voranmeldebestätigung. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam‑Ordner.
Sollten Sie keine E‑Mail mit der Voranmeldebestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Bachelor Office (bachelor@econ.lmu.de). Bitte beachten Sie, dass Support zum Voranmeldeverfahren ausschließlich während der Voranmeldephase (in der Regel vom 1. Juni bis 15. Juli) angeboten wird; nach Abschluss der Voranmeldephase können keine Voranmeldebestätigungen über das Bachelor Office angefragt/versendet werden.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Voranmeldung muss die allgemeine Hochschulreife nicht nachgewiesen werden. Dies ist erst später gegenüber der Studentenkanzlei der LMU im Zuge der Immatrikulation erforderlich.
Ja, sie müssen sich erneut voranmelden. Ihre Voranmeldung aus dem letzten Studienjahr ist nicht mehr gültig.